HINWEIS
Die Informationen der verlinkten Internetauftritte bzw. der Broschüren und Patientenleitlinie können das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihren Therapeuten nicht ersetzen. Sie bieten Ihnen jedoch ausführliche Informationen, Hinweise und Hilfsangebote, die Sie im Gespräch mit Ihren Behandlern und im Alltag unterstützen können.
Wir haben Ihnen im Folgenden deshalb Informationen zum Bereich Sozialrecht zusammengestellt.
Sächsische Krebsgesellschaft – Der Weg zurück ins Leben
Beratung
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL-Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) werden von der Beratungsstelle der Sächsischen Krebsgesellschaft folgende Leistungen angeboten:
- persönliche, telefonische und schriftliche Beratungen
- Hilfe bei der Bewältigung psychischer und sozialer Belastungen
- Hilfe bei der Lösung von Problemen in Ehe, Familie und Beruf
- Auskünfte und Beratung bei sozial-, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Vermittlung ambulanter Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
- Kontaktvermittlung zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen
Die Beratung ist:
- vertraulich
- unabhängig
- kostenfrei
- neutral
- und auf Wunsch auch anonym
Die Mitarbeiter der Beratungsstelle arbeiten in einem multiprofessionellen Team, welches sich aus verschiedenen Berufsgruppen (Sozialpädagogen, Psychologen, Krankenschwestern, Ergotherapeuten) zusammensetzt. Sie haben eine entsprechende Psychoonkologische Weiterbildung. Grundlage der Qualitätssicherung ist das Musterhandbuch der Sächsischen Krebsgesellschaft für psychosoziale Beratungsstellen für Menschen mit Tumorerkrankungen.
Was können Sie von der Beratung der Sächsischen Krebsgesellschaft u.a. erwarten:
Sozialberatung
- Beratung zum Schwerbehindertenrecht
- Beratung zur Erwerbsminderungsrente
- Beratung zur beruflichen Rehabilitation
- Beratung zur Rückkehr in den Beruf (Wiedereingliederung)
- Beratung zur Pflege, Pflegeleistungen und Hilfsmittelversorgung
- Beratung zu Hilfen bei finanziellen Notlagen
- Unterstützung bei der Antragstellung:
- Schwerbehinderten-Ausweis
- Onkologische Rehabilitation
- Widersprüche bei Leistungsablehnung
- Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Leistungen:
- Härtefonds der Deutschen Krebshilfe
- Felix-Burda-Stiftung für Darmkrebspatienten
- Jose´-Carreras-Stiftung für Leukämieerkrankte
- Cordula-Reuter-Stiftung für Brustkrebserkrankte
- Härtefonds der Biologischen Krebsabwehr
- Hilfsfonds des Bundespräsidialamtes
Informationen / Orientierung zu:
- Behandlungs- und Nachsorgemöglichkeiten
- onkologische Rehabilitation (Kur)
- Leistungsspektrum der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung
- Bereitstellung umfangreicher Informationsmaterialien
- Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- Pflegeleistungen
- Lebensführung, Ernährung, Bewegung, Umgang mit Stress
- Komplementären Verfahren in der Krebsbehandlung
Vermittlung zu
- Selbsthilfegruppen
- Integrationsfachdienst
- regionalen Ansprechpartnern (z.B. Ernährungsberatung, andere psychosoziale Beratungsstellen, Reha-Sportgruppen, Ansprechpartner für eine Zweitmeinung)
- ambulanten und stationären Fachdiensten und Institutionen
- Hospizdiensten und Palliativ-Einrichtungen
- Reha-Einrichtungen
- Pflegediensten / Brückenteam
- Behörden und Ämtern (z.B. Sozialamt, Wohngeldstelle, Betreuungsbehörde)
Kontakt
Psychosoziale Krebsberatungsstelle Zwickau
Schlobigplatz 23
08056 Zwickau
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Telefon: 03 75 – 28 14 05
Fax: 03 75 – 28 14 04
E-Mail: info@skg-ev.de
Krebsberatungstelefon der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V.:
Schlobigplatz 23
08056 Zwickau
Telefon:
03 75 – 28 14 05
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag
8:00 – 16:00 Uhr
äußerhalb unserer Öffnungszeiten:
Telefon:
03 75 – 28 14 05
Beratungszeiten:
Dienstag & Donnerstag
16:00 – 19:00 Uhr
Samstag
09:00 – 12:00 Uhr
Krebsinformationsdienst (KID)
Anlaufstellen für Krebspatienten
Eine Krebserkrankung ändert das ganze Leben – oft mit einschneidenden Konsequenzen. Darauf weist der Krebsinformationsdienst hin. Vielfach ist dann auch eine sozialrechtliche Beratung für Krebspatienten und -patientinnen sowie ihre Angehörigen erforderlich: Vielleicht entstehen Behandlungskosten, man benötigt eine Reha-Maßnahme oder einen Schwerbehindertenausweis, andere brauchen Hilfe bei der Kinderbetreuung oder Unterstützung bei der Pflege zuhause. Hinweise zu den wichtigsten Anlaufstellen für sozialrechtliche Fragen finden Betroffene z.B. beim KID.
https://www.krebsinformationsdienst.de/service/adressen/sozialrecht-bei-krebs-anlaufstellen.php
Ergänzende Link-Tipps zu Fragen des Sozialrechts
Beratung zur Rehabilitation
Eine Krebserkrankung kann jeden treffen. Verschiedenste Rehabilitationsleistungen helfen Betroffenen, um nach der Akutbehandlung den Weg zurück ins Leben zu finden. Diese können von verschiedenen Rehabilitationsträgern (wie zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen, den Trägern der Unfallversicherung oder den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt werden. Wie diese ihnen oder ihren Angehörigen helfen können, welche Voraussetzungen für eine onkologische Rehabilitation oder die berufliche Wiedereingliederung erfüllt sein müssen, wie sie die Leistung beantragen können und wie sie in dieser Zeit finanziell gesichert sind, erfahren Sie bei der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V.
https://www.skg-ev.de/der-weg-zurueck-ins-leben.html
Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig
Wer hilft weiter, wenn es um die Kosten einer Therapie geht? Wer kennt sich aus mit Rehabilitation, Rente oder der Rückkehr in den Beruf? Ansprechpartner und Beratungseinrichtungen hat der Krebsinformationsdienst in diesem Informationsblatt zusammengestellt.
https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-sozialrecht.pdf?m=1581496907&
Kostenlose Broschüren zu Sozialrecht, Rehabilitation, Rente
Welche rechtlichen Regelungen sind wichtig für Menschen mit Krebs? Wie funktioniert die soziale Absicherung im Krankheitsfall? Wo kann man sich zu sozialrechtlichen Fragen und zu allgemeinen Patientenrechten beraten lassen? Die beim KID aufgelisteten Broschüren bieten Hintergründe und praktische Informationen.
https://www.krebsinformationsdienst.de/service/broschueren/sozialrecht.php
Hilfen für Krebspatienten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
Anhand fiktiver Patientenbeispiele werden in dieser Broschüre von Roche in Zusammenarbeit mit dem Krebsverband Baden-Württemberg e.V. die komplizierten Zusammenhänge im Spannungsfeld der Krebspatienten, ihrer medizinischen Versorgung, der Kostenübernahme durch die Krankenkassen und der weiteren Absicherung durch das Sozialsystem verdeutlicht.
Die blauen Ratgeber: Wegweiser zu Sozialleistungen
Der Patientenratgeber der Deutschen Krebshilfe und der Deutschen Krebsgesellschaft informiert verständlich und umfassend darüber, auf welche Sozialleistungen Sie einen Anspruch haben. Unsere sozialen Sicherungssysteme bieten Ihnen im Krankheitsfall zahlreiche Hilfen an. Diese Unterstützung steht Ihnen rechtlich zu, und Sie können sie auch annehmen.
Verloren im Paragraphenlabyrinth?
Mit der Diagnose Krebs wird der Patient vor einen Berg von Fragen gestellt. Zu den Sorgen um die Zukunft und zur Notwendigkeit, sich mit medizinischen Informationen auseinanderzusetzen, kommen auch ganz praktische Probleme: Was passiert mit meinem Job, wenn ich lange ausfalle? Wovon lebt meine Familie, solange ich nicht berufstätig bin? Welche Kosten für Behandlungen und Fahrten kommen auf mich zu? Was ist, wenn ich pflegebedürftig werde? Sozialrechtliche Informationen der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.